NABU forciert Kampf für neues Jagdgesetz in NRW

Der NABU, Naturschutzbund Deutschland, mutmaßlich einer der Ideengeber des NRW-Umweltministers Remmel bei der faktischen Abschaffung der Jagd wie wir sie heute kennen, mischt nun indirekt auch im NRW-Wahlkampf mit.
In einer Pressemitteilung kritisiert der NABU, dass die Gothaer Versicherung in Köln unter Jägern um Geld werbe, um eine Medienkampagne zur Rettung der Jagd in NRW zu finanzieren und nennt dies einen „Skandal“. Die Gothaer treffe „Falschaussagen“ und betreibe „Panikmache und Wahlkampf zu Gunsten einer Interessengruppe“. In diesem Zusammenhang fordert der NABU den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden der Gothaer, der selbst „passionierter Jäger“ sei.
Gegenstand des Spendenaufrufs sei die Stiftung „Natur + Mensch“, laut NABU eine „Spendensammeleinrichtung für bundesweite Medienkampagnen zur Glorifizierung der Jagd“. Weiterhin sei „besonders pervers“, dass „die Gothaer zur Finanzierung der Kampagne auch Mittel aus Verkäufen von Totschlagfallen und Waffenzubehör einsetzen will. 2010 hat der Versicherer eigens einen Jagdshop gegründet. Unter dessen Artikeln finden sich auch sogenannte Schwanenhälse und Abziehfallen sowie diverses Zubehör wie Waffenholster oder Waffenschränke. Zehn Prozent der Verkaufserlöse sollen laut Firmenchef Görg bis Ende Juli der Jägerstiftung zur Verfügung gestellt werden.“
    
In dieser Tonlage geht es weiter bis zur unvermeidlichen Forderung: „Der NABU erwartet vom LJV und der Jägerschaft, dass sie aufhören, sich jeder Novellierung des Jagdgesetzes zu verweigern. Die Notwendigkeit, dass ein fast 80 Jahre altes Gesetz den Entwicklungen in der Natur, den Erfordernissen des Tier- und Naturschutzes sowie den geänderten Erwartungen und Ansprüchen der Gesellschaft angepasst werden muss, sei offenkundig.“ Der NABU erwartet ... Na dann!
        
Der NABU schreckt nicht nur nicht vor unqualifzierten Wertungen wie „pervers“ (Warum eigentlich?), sondern auch nicht vor unzutreffenden Behauptungen zurück wie: „Die Jagd in ihrer heutigen Form wird vom Naturschutz, vom Tierschutz und großen Teilen der Öffentlichkeit zu Recht sehr kritisch gesehen. Sowohl bestimmte Formen der Jagdpraxis als auch derzeit gültige jagdrechtliche Bestimmungen sind nicht mehr zeitgemäß, weil sie ökologische und ethische Gesichtspunkte nur ungenügend berücksichtigen“.
    
      
Richtigstellung
Die Stiftung Natur + Mensch stellt richtig: „Einige Organisationen, die sich dem Natur-, Umwelt- und Tierschutz zuordnen, darunter der NABU, versuchen seit geraumer Zeit massiv und unter erheblichem Mitteleinsatz, das Bild der Jägerinnen und Jäger in Deutschland zu verändern. Sie betreiben unter anderem die Diskussion um ein sog. ‚Ökologisches Jagdgesetz‘. Die bekannt gewordenen Zielsetzungen gefährden die Zukunft der Jagd in ihrer bewährten Form. … Die Jägerinnen und Jäger stellen sich einer sachlichen Diskussion und setzen Fakten gegen ideologische Behauptungen. So widersprechen sie auch den unsachlichen Darstellungen des NABU … weder ‚glorifizieren‘ noch verteidigen die Jäger ein ‚altes Jagdgesetz‘ von 1934. Das aktuelle Bundesjagdgesetz stammt in seiner novellierten Fassung vom 6. Dezember 2011, das Landesjagdgesetz NRW vom 1. Januar 2010. … Den Jägerinnen und Jägern geht es um eine sachgerechte Einordnung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten. Dabei nehmen sie auch öffentliche Aufgaben wahr (Stichworte u.a. Hege, Wildschäden, Beseitigung von Fallwild, Biotoppflege). Sie verlangen von ihren Organisationen eine Unterstützung bei der Abwehr von Kampagnen gegen die Jagd.“
    
Dem ist folgendes hinzuzufügen:
1. Es gibt keinen Alleinvertretungsanspruch des NABU und ähnlicher Organisationen im Hinblick auf Natur- und Tierschutz. Die Stiftung Natur + Mensch muss sich nicht hinter dem NABU verstecken.
2. Der NABU ist eine Organisation die u.a. vom professionellen Spendenbeschaffen (neudeutsch „Fundraising“), von Erbschaften und Mitgliedsbeiträgen lebt, die auch für professionelle PR und Lobbying eingesetzt wird – natürlich auch mit dem Effekt der Einflussnahme auf die Politik und ein neues Jagdgesetz. Warum eine andere Naturschutzstiftung nicht dasselbe wie der NABU tun darf, erschließt sich nicht.
3. Die Jagd ist anders als der NABU angibt und vielleicht hofft, in Deutschland in der Öffentlichkeit mitnichten kritisch angesehen. Das Gegenteil ist richtig: „Rund 80 Prozent der Deutschen sind überzeugt, dass die Jagd notwendig ist, um Wildbestände zu regulieren sowie Wildschäden in Wald und Feld vorzubeugen. Die Fütterung von Wild in Notzeiten befürworten 85 Prozent der Deutschen. Dass Jäger die Natur lieben, denken sogar fast 90 Prozent der Bundesbürger. Zu diesen Ergebnissen kommt das Institut für Marktforschung und Kommunikation, Bremer und Partner GmbH (IFA). … Eine deutliche Mehrheit erkennt das Engagement der Jäger für Wildtiere und Umwelt an: 70 Prozent (plus 4 Prozentpunkte gegenüber 2008) finden die Aussage “Jäger investieren viel Zeit in den Naturschutz” zutreffend und 69 Prozent (plus 5 Prozentpunkte) meinen, dass Jäger vielen selten gewordenen Arten helfen.“
4. Der ständige Verweis auf ein angeblich aus der NS-Zeit stammendes Jagdgesetz ist irreführend und diskreditiert das geltende Jagdrecht in unzumutbarer Art und Weise. Fairness in der Diskussion sieht anders aus.
5. Der NABU will die Jagd so wie wir sie kennen ganz offensichtlich abschaffen und nimmt massiv und ohne zimperlich zu sein an der entsprechenden politischen Diskussion teil. Der NABU muss zur Kenntnis nehmen, dass Gegner dieses Vorhabens auch in die Offensive gehen dürfen und nicht weniger Recht auf Gehör haben als der NABU. Eine bestimmte Organisationsgröße, Mitglieder- oder Spendenzahl führt in einer sachlichen Diskussion nicht dazu mehr Recht oder gar die Deutungshoheit zu haben.
6. Warum soll ein Privatunternehmen bei einer gesellschaftlich relevanten Fragestellung keine Position beziehen? Sähe die Reaktion des NABU anders aus, wenn die Spende an den NABU selbst ginge? Die Gothaer hat bei ihrer Aktion gesellschaftliches Engagement und Courage bewiesen. Genau das brauchen wir, kein "Greenwashing" von Unternehmen.
   
Wessen Geistes Kind ist der NABU?
Unter dem Schlagwort „Welche Tiere sollen künftig bejagt werden?“ publiziert der NABU eine Argumentationshilfe für lokale Aktivisten mit dem Leitmotiv einer „drastische[n] Kürzung der Liste jagdbarer Arten“.
So geht es munter weiter: „Deutlich strenger sind die Kriterien, die die Naturschutzverbände, an die Liste der jagdbaren Tierarten anlegen. Für NABU und BUND legt die biologische Nachhaltigkeit des jagdlichen Eingriffs die Höhe der Messlatte fest. … Beyer und Hug erläuterten, dass die Nutzung sinnvoll und auch im Sinne des Tierschutzrechtes vernünftig sein müsse. Aus der Bejagung dürfe keine Gefährdung der Populationen und der Lebensräume erwachsen. Auch die Beeinträchtigung anderer Arten oder von Lebensräumen sowie Störungen von Natur und Landschaft schließen ihres Erachtens eine Bejagung aus. Für die Liste der jagdbaren Arten fordern NABU und BUND daher eine Begrenzung auf rund ein Dutzend Arten. … Deutlich restriktiver fallen die Vorstellungen jedoch mit Blick auf die Vogelarten aus. Hier halten die Naturschutzverbände lediglich noch die Bejagung von Fasan und Stockente für vertretbar, wobei allerdings die Jagd auf Stockenten noch kritisch diskutiert wird, da der selektive Abschuss von Wasservögeln nicht möglich sei“.
Es ist klar, dass mit solchen unspezifischen Allgemeinplätzen wie Störung von Landschaft oder vernünftiger Tierschutz praktisch jedes Jagdverbot möglich ist. Parameter wie unspezifische Vernünftigkeit anzuführen ist schlicht unqualifiziert.
   
Weiter heißt es beim NABU: „dass sich für den NABU mit der aktuellen Jagdpraxis und insbesondere der Fallenjagd ein weiteres Problem verbände. Im Kielwasser der legalen Fallenjagd nach BJagdG schwömme der illegale Vogelfang durch Taubenzüchter, Hühnerhalter und auch Jäger. Er würde durch den freien Handel von Habichtfangkörben, Schwanenhälsen und anderem überhaupt erst möglich gemacht. … Zu den Regeln der guten fachlichen Praxis im Jagdbetrieb sollten u.a. der Verzicht der Jagdausübung in Kernzonen von Großschutzgebieten (Nationalparken, Biosphärenreservaten, EGVogelschutzgebieten und RAMSAR-Gebieten) gehören, die Ausrichtung der Jagdausübung in Schutzgebieten am Schutzzweck und die Reduzierung der Jagdzeiten auf einen wildtierverträglichen Umfang. Das Recht zur Tötung freilaufender Hunde und Katzen aus Gründen des Jagdschutzes wäre aus Sicht der Teilnehmer hingegen nicht als Teil der guten fachlichen Praxis anzusehen, da ihm die fachliche Begründung als auch die gesellschaftliche Akzeptanz fehle.“
Auch hier belegt der NABU seine wahre Einstellung: Vermischung von legaler und illegaler Fallenjagd, angebliche Bevölkerungsmehrheiten als Rechtfertigung für Verbotsforderungen, weiträumiges Jagdverbot mit dem Potenzial weiterer Ausdehnung (zumindest im Zuge der Ausdehnung von Gebieten mit irgendeinem Schutzstatus).
 
Offen bleibt wieder einmal, welche Alternativen zur Jagd es gibt. Werden zur Plage gewordene Kanadagänse künftig von Tierfängern eingefangen und vergiftet oder vergast wie in anderen Ländern? Werden wildernde Katzen und Hunde von Tierfängern gefangen, zwangssterilisiert und erst gegen Geldstrafe wieder freigelassen oder getötet? Werden Bodenbrüter und anderes Niederwild in Zoos gezüchtet und dann in größerer Zahl ausgesetzt, um Biodiversität zu erhalten? Wird die Visibilität für die Bevölkerung und damit die Tagesaktivität ausgesuchten Schalenwildes politisches Ziel? Fragen über Fragen. Antworten indes fehlen ...
    
Verweise
- Jagdfeindlichkeit und Kommerz
- Stiftung Natur + Mensch
- Repräsentative Umfrage zur Jagd in der Bevölkerung
- Rot-grüne Jagdpolitik in NRW